Its bigger than coffee…
..lautet das Motto der Starbucks – Kette. In der ZDF – Sendung Frontal 21 von Dienstag, dem 14. 12. 2010, aufrufbar in der ZDF – mediathek unter Frontal 21, besonders ab Minute 2:10 und 7:40, ging es um die Arbeitsbedingungen bei Starbucks. Jeder Mitarbeiter , genannt Partner, muß die “ethischen Grundsätze” bei Starbucks unterschreiben. Dort heißt es: “Was ist verboten? Die Benachteiligung oder Belästigung eines Partners wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft usw…Die einzelnen Merkmale: Rasse. Es gibt keine menschlichen Rassen.
Ein Widerspruch in sich selbst! Wie soll eine Rassendiskriminierung stattfinden können, wenn es garkeine Rassen gibt? Da kann Starbucks, dessen Arbeitsrichtlinien j(!)edem die gleiche Chance auf einen Arbeitsplatz gewähren und Diskriminierungen und Belästigungen jeglicher Art verbieten, sich eigentlich nur noch berechtigterweise auf die ethnische Herkunft berufen.
Ich stelle der Aussage einen äußerst extremen Kontrapunkt entgegen, den wir dem jüdisch – britischen Romancier und Premier Benjamin Dìsraeli verdanken:
“Niemand darf das …prinzip, die …frage gleichgültig behandeln. Sie ist der Schlüssel zur Weltgeschichte; und nur deshalb ist die Geschichte häufig so konfus, weil sie von Leuten geschrieben worden ist, die die …frage nicht kannten und ebensowenig die dazu gehörenden Momente.”
“Sprache und Religion machen keine … – das … macht sie.”
“..Nehmen sie fremdes … in ihres auf, so verschwinden bald die sie auszeichnenden Tugenden sowie ihre Kraft; sie werden zu Bastarden, zu Degenerierten; ihr Abstieg ist unaufhaltbar. Die wahre Macht liegt im Adel der Seele, und die Seele erniedrigt sich, wenn sich das … mischt. … ist alles, eine andere Wahrheit gibt es nicht.” ( DJW 2004, 24. Jahrgang, S. 244, 245, 246 )
Ich bringe hier auf das Zitat eines anderen das Zitat eines Dritten, um die Ansicht des anderen nicht in der Luft hängen zu lassen, sie überhaupt erklärlich zu machen. Mein Artikel verstößt daher m.E. nicht gegen Strafgesetze der BRD. Ich habe aber – weil die Ermittlungsbehörden der BRD ”blutdurstig” sind, nachträglich ein paar Worte gestrichen und durch Punkte ersetzt. So komme ich hier auch zu meinem ersten “Rätsel”…




Fast unbemerkt schleicht sich in der “westlichen Welt” eine Ideologie ein, die jegliche (tatsächliche und vermeintliche) Diskriminierungen Fremder und anderer Minderheiten rigoros ausmerzen will, Diskriminierung aufgrund politischer Anschauungen aber ausdrücklich erlaubt und – wie wir wissen – sogar aktiv betreibt. Die Definition von Totalitarismus erfüllt diese Ideologie, wie auch immer man sie nennen mag, jedenfalls erstaunlich gut, wie ich finde…
# Universum:
zu den totalitären Bestrebungen in der BRD, insbesondere seitens der Etablierten, empfehle ich das Buch von Schüßlburner, Josef u.a. ( Herausgeber ): Was der Verfassungsschutz verschweigt, Bausteine für einen alternativen Verfassungsschutzbericht, IfS – Institut für Staatspolitik, Schnellroda 2007, ISBN 3 – 939869-51-1.
@ Niekisch
Jetzt bin ich aber sehr verblüfft!!! Du bist Jurist (nach eigenen Angaben)? Jurist von was? Erbrecht? Arbeitsrecht? …? Mit Verlaub, vom Strafrecht in der brd-Fassung hast Du keine Ahnung. In der NJW wurde explizit auf die Strafrechtsaufassung des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen, welche besagt (sinngemäß): Eine Distanzierung von einem strafrechtlich relevanten Zitat im Sinne von StgB 130§, 190§, 86§, etc. genügt NICHT (sic!), wenn der Zitierende nicht glaubhaft versichern kann, dass er sich selbiges Zitat nicht zu eigen machen könnte (Interpretation + Konjunktiv)!!! In Deinem Fall bedeutet es, dass Du “unglaubwürdig” wärest, ergo auch dafür abgeurteilst wirst. Nur zur Erkenntnisgewinnung. Ich hatte einen ähnlichen Fall bis zum Bundesverfassungsgericht durchgezogen. Obwohl der strafrechtlich relevante Teil einer Rede im Konjunktiv abgefasst wurde: “…wenn dem so ist, dann ist die Folge, dass … und dies könnte mit einem rechtsstaatlichen und demokratischen System nicht vereinbar sein.” Trotzdem wurde die Verurteilung bis zum OLG aufrecht erhalten und von Karlsruhe abgeschmettert. Meine Frage an den Polizeizeugen, ob denn der Herr Einsatzleiter wisse, was ein Konjunktiv sei, dieser selbiges verneint hatte, der Staatsanwalt war inzwischen wutentbrannt aufgesprungen und hat folgendes zum Besten gegeben (sinngemäß): Es kommt nicht darauf an, was der Angeklagte gesagt hat, sondern, was der Einsatzleiter subjektiv erfahren hat. Als Polizist ist er selbsverständlich objektiv und neutral und deshalb hat er die brd subjektiv als herabgemindert, im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaates, verstanden. Es genügt, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, welche akademisch nicht gebildet sei, den Ausführungen und Interpretationen der Polizei Folge leistet. Schließlich habe der Herr Einsatzleiter auch an einem Fortbildungssemiar über zwei Wochen in causa Rechtsextremismus “erfolgreich” teilgenommen (sic!). Mein statement, bzw. Frage, war, ob die Unkenntnis der Deutschen Sprache bei Polizeiführungskräften als Verurteilungsgrund genügt, da “in dubio pro reo” eine Verfassungsrechtnorm sei. Diesbezüglich wurde mir das Wort entzogen. Nachfragen, Folgeanträge verweigert und abgeschmettert. Es blieb beim Status Quo. Der Nachweis fehlerhafter Ermittlungsmethoden, Neutralitätsverletzungen durch das Polizeiaufgabengesetz (PAG) und letztendlich die Verweigerung staatlicher Stellen, Zeugen zu bennen, führte dazu, dass man trotzdem keinen Rechtsfehler in Karlsruhe erkennen mochte! Fazit: Wenn man einen will, bekommt man ihn auch! Die Frage was uns von Russland, China und Nordkorea unterscheidet verkneife ich mir…! Doch wir leben im Besten Staat der Welt…
Danke, Evola, für den Hinweis. Ich hatte den Hinweis aus einem bestimmten Grund so eingestellt und wollte es eigentlich darauf ankommen lassen. Vielleicht ist es doch besser, es sein zu lassen. Zwar sind bisher 34 Ermittlungsverfahren gegen mich gescheitert, aber irgendwann geht jede Serie zu Ende:-)
Lieber Niekisch,
ich habe NICHT gesagt, dass Deine Zitate strafbar wären, sondern ich wollte Deinen Artikel ergänzen und zwar dahingehend, dass auch Zitate strafbar sind, wenn einem das Gericht unterstellen kann, dass man ähnliches denkt. Davor wollte ich nur die Leser bewahren z.B. Karl Marx über die Juden zu zitieren und dann verwundert vor dem Richter stehen mit 2 Jahren Haft im Gepäck. (Dieser Fall mit Marx ist echt und hat sich vor ca 12 Jahren ereignet)
Lieber Niekisch, ich habe es einfach nur gut gemeint, dass keiner in eine solche Falle läuft und Du auch nicht! Schließlich sollst Du ja noch weiter gute Artikel und Kommentare schreiben!
Viele Grüße evola
“Lieber Niekisch, ich habe es einfach nur gut gemeint, dass keiner in eine solche Falle läuft und Du auch nicht! Schließlich sollst Du ja noch weiter gute Artikel und Kommentare schreiben!”
Lieber Evola,
anders habe ich es auch nicht verstanden, wir sind uns einig und bleiben es:-)
Beim Staatsschutz nennen sie mich “der Fuchs”, worauf ich ihnen mal eine Weihnachtskarte mit einem pirschenden Fuchs im Schnee geschickt habe. Keine Reaktion, kein Humor!
Und Du hast ja recht, warum sollen wir uns unnötigerweise in Gefahr begeben, bei unserer Iustitia perversa muß man mit den verrücktesten Anwürfen rechnen. Ich hatte einmal eine Wohnungsdurchsuchung zu erdulden, weil ich angeblich ein Gedicht mit rechtsradikalem Inhalt verfasst haben soll. Auch wurde über mich ein Verbot, mit Passanten im öffentlichen Raum zu sprechen, verhängt. Kohlepapier beschlagnahmt, weil man entziffern wollte, was ich geschrieben hatte, usw. usw.
BRD = Brechreizrepublik Deutschland.
Nothing is bigger than coffee
“Nothing is bigger than coffee” – hot coffee is bigger:-)