
Ali Ertan Toprak...
Erst hatte er Wanderurlaub, jetzt sitzt er im neuen “Bundesbeirat für Integration”. Ich spreche von Ali Ertan Toprak, dem ehemaligen Grünen – Ratsmitglied und Mitglied des städtischen Ausländerbeirates in Recklinghausen. Er wird als Mitglied des 30 – köpfigen Gremiums “Bundesbeirat” heute im Reichstag vorgestellt. “Die Berufung ist eine große Ehre für mich”, freut sich der 41 – Jährige lt. WAZ von heute. Der studierte Jurist Ali Ertan Toprak gilt als Kritiker der bisherigen Migrations – und Integrationspolitik. Diese greife zu kurz. Da können wir uns ja fast schon denken, was folgt: Es ginge darum, alle Menschen “unabhängig ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Identität als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu begreifen.” Es bedürfe eines Umfeldes, “das willens ist, Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben zu lassen. Beide Seiten müssen lernen, Vielfalt und Widersprüche auszuhalten und mit Differenzen umzugehen.” Und schon benutzt Ali Ertan Toprak einen neuen Begriff, den wir sicher noch öfter hören werden. Er arbeitet für eine “inklusive Gesellschaft” in Deutschland. Nicht für Integration im bislang verstandenen Sinn, sondern für Inklusion, die weit über Integration hinausgehen soll.
Lt. Fremdwörterduden kommt der neue Begriff von inkludieren ( lat.), einschließen. Inklusive bedeutet einschließlich, inbegriffen. Inklusen waren früher Leute, die sich zur Askese und zum Gebet einschließen oder einmauern ließen. Um die “inklusive Gesellschaft” zu beschreiben, hilft uns seine Umfeldbeschreibung auch nicht weiter. Weit über Integration hinaus? Was ist das? Assimilation = Verschmelzung? Da bleibt aber vom Bisherigen, Unterschiedlichen nichts Differenziertes. Inbegriffene, eingeschlossene Ausländer in der Mehrheitsgesellschaft, was sollen die sein? Fremde unter Einheimischen, die durch eine Art Ring umschlossen, also eingeschlossen sind? Und A l l e, buchstäblich A l l e sollen mit eingeschlossen sein?
Starker Tobak, Herr Toprak! Sie als studierter Jurist haben sich sicher mit dem Verfassungsrecht und damit auch mit dem Grundgesetz beschäftigt. Gibt es nicht besondere “Deutschenrechte”? z.B. Art. 8 I GG, die Versammlungsfreiheit, oder Art.9 I GG, die Vereinigungsfreiheit, die exklusiv den Deutschen in Verfassungsrang zusteht, und auf die sich Ausländer nur auf dem Umweg über Art. 2 GG berufen können? Oder das Recht auf Einreise und Aufenthalt, das eben nicht jedem Menschen in Deutschland zusteht? Dieser Ring schließt eben gerade nicht A l l e ein, sondern speziell die Deutschen. Wollen Sie also, Herr Toprak, mit Ihrer “inklusiven Gesellschaft” das Grundgesetz aushebeln?
Wir passen auf und weisen diese unverschämten Anmaßungen zurück, die sich in letzter Zeit durch in Deutschland zu Einfluß gekommene Ausländer häufen.
Was für ein Aufschrei ginge wohl durch das Gutmenschentum, wenn wir Identitären plötzlich von “exklusiver Gesellschaft” oder von “Exklusion”, also von Ausschluß sprächen?
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